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Die ProTestNote: Verbesserung des Vermieterschutzes durch Regelungen gegen Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner

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 ProTestNote 
Zusammenfassung Verbesserung des Vermieterschutzes durch Regelungen gegen Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner
Motivation 1. Klare Regelungen zum Thema der Mietminderung
Derzeit ist es anderen Mietern des Hauses nach aktueller Rechtssprechung auch möglich, die Miete auch bei Belästigung und Schäden, die durch „Mietnomaden“ verursacht werden, zu mindern. So kann Geruchsbelästigung infolge von Vermüllung einer Wohnung wie auch Lärm oder anderes Fehlverhalten zu einer solchen Mietminderung führen. Dies ist auch dann möglich wenn der Vermieter alle rechtlich zulässigen Schritte zur Abhilfe/Beseitigung des Mietminderungsgrundes gegenüber allen Beteiligten eingeleitet hat und durch nicht durch ihn zu vertretene Gründe eine Änderung des Zustandes nicht erfolgt (z.B. weil die überlasteten Gerichte keine kurzfristigen Verhandlungstermine trotz der Dringlichkeit einräumen).
Hier müssen klarere Regelungen geschaffen werden, die den Vermieter trotz korrekten Handelns nicht zusätzlich durch Einnahmeausfälle „bestrafen“.

2. Öffentliche Schuldnerdatenbank
Derzeit werben viele Unternehmen im Internet damit, die Bonität eines Mietinteressenten anhand von Schuldnerdatenbanken zu überprüfen. Leider besteht eine vollkommene Intransparenz über Größe, Art und Zusammensetzung wie auch Aktualität dieser Datensätze so daß eine qualifizierte Überprüfung der Servicequalität nicht gegeben ist. Es liegt nicht nur im Interesse der Wohnungswirtschaft, eine bundesweit einheitliche, vollständige (mit den Daten aller Amtsgerichte) und transparente Schuldnerdatenbank aufzubauen, die entsprechend berechtigten Nutzern gestattet, angehende Vertragspartner und Kundenbeziehungen auf Bonität zu überprüfen. Bei Erbfällen sollte das Nachlassgericht verpflichtet werden, erst bei der zentralen Schuldnerdatei nachzufragen, ob noch Schulden bestehen, bevor die Erbmasse verteilt werden darf.
Alternativ wird die Forderung gestellt, auch Vermietern die Abfrage der SCHUFA-Datenbank zu ermöglichen.

3. Pfändungsrecht & Gerichtsvollzieher
Das Pfändungsrecht sieht eine Vielzahl von Ausnahmen vor, die als „unpfändbar“ vor der vermieterseitigen Verwertung geschützt sind. Hier wird eine kritische Überprüfung dieser Liste gefordert in wie weit es Schuldnern nicht zuzumuten ist, auf Unterhaltungselektronik o.ä. zu verzichten. Die Unpfändbarkeit muß auf das absolute Existenzminimum reduziert werden.
Weiterhin ist die Finanzierung einer Räumung zu erleichtern. So sollten gerichtlich erstrittene Modelle wie die "Berliner" oder "Hamburger Räumung" in einen rechtlichen Rahmen gepackt werden und die Kostenvorschüsse entsprechend angepasst werden. Weiterhin sollte dem zahlenden Vermieter weitergehendes Recht wie z.B. die Beauftragung einer eigenen Spedition ermöglicht werden. Zudem sollte die Bezahlung des Gerichtsvollzieher derart gestaltet werden, daß dieser eine erhöhte Erfolgsmotivation erfährt; z.B. durch Ratenzahlung nach der Räumung und direkt durch den Schuldner.

4. Mietkautionshöhe
Derzeit ist es gesetzlich und in der Rechtssprechung derart geregelt, daß die Mietkaution nicht mehr als drei Monatsmieten betragen darf und daß diese in bis zu drei Raten abbezahlt werden kann. Andererseits darf eine vermieterseitige fristlose Kündigung erst bei Erreichen eines Mietrückstandes in Höhe von 2 Monatsmieten ausgesprochen werden. Angesichts der langen Verfahrensdauern ist damit bereits klar, daß bis zu tatsächlichen Räumung der Wohnung erhebliche Mietrückstände entstehen werden, die von der Kaution nicht zu decken sind. Um einen solchen Fall abzusichern bietet sich eine entsprechende Bankbürgschaft an so daß selbst Mietinteressenten mit geringen Rücklagen oder Einnahmen die Mietsicherung aufbringen können. Die Kautionsleistung muß bei Vertragsabschluß erfolgen; eine nachträgliche Leistung ist dem Vermieter nicht zumutbar.

5. Einführung von Eilverfahren
Vermieter können durch einen „Mietnomaden“ schneller in die Insolvenz gebracht werden als sie zum Räumungstitel gelangen. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Vielzahl an Einspruchsregelungen und Verzögerungsmöglichkeiten können sich Mietausfälle über viele Monate hinweg ansammeln und die Rückzahlung von Hypotheken wie auch die Bedienung von Ver- und Entsorgern gefährden.
Wenn der Vermieter glaubhaft machen kann, daß ihm durch den Mietausfall ein erheblicher Vermögensverlust droht, muß es möglich sein, über Eilverfahren eine schnellere Klärung, bzw. Räumung der Mietsache zu erreichen. Diese Eilverfahren müssen mit einer konkreten, verbindlichen und einklagbaren Frist von z.B. 4 Wochen durchführbar sein.

6. Schriftform der Mietverträge
Gemäß BGB ist die Schriftform für Mietverträge nicht zwingend. Dies muß geändert werden um den Nachweis der Vermietung für beide Seiten zu gewährleisten und den Zustand der „Besetzung“ von Wohnraum zu definieren.

7. Einmietbetrug als Straftat
Wer sich unter Angabe von falschen Daten (z.B. in der Selbstauskunft) und dies wiederholt ein Mietvertragsverhältnis erschleicht, begeht Einmietbetrug, was strafrechtlich geahndet werden sollte. Tatsächlich wird die Verfolgung heute meistens eingestellt und allenfalls Bewährungsstrafen ausgesprochen. Verfolgung und Straßmaß sollten energischer und härter ausfallen.

8. Aufhebung der fristlosen Kündigung nur unter Nachzahlung aller entstandenen Kosten
Derzeit können Mietschuldner gem. BGB eine fristlose Kündigung außer Kraft setzen wenn sie die rückständigen Mieten nachzahlen. Dies ist bis zum Gerichtstermin möglich. Dadurch entfällt der Kündigungsgrund und die Klage wird hinfällig. Der Kläger jedoch, also der Vermieter, muß jedoch hohe finanzielle Vorleistungen in Form von Verfahrens- und Anwaltsgebühren erbringen. Diese Kosten kann er sich allenfalls in einem 2. Verfahren erstreiten. Es wird daher gefordert, daß der Mieter grundsätzlich alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten inklusive des ausstehenden Mietzinses nachzuzahlen hat um die fristlose Kündigung hinfällig werden zu lassen – je später der Mieter so nachzahlt, desto teurer wird es damit für ihn und die Gefahr der Verschleppung (weil man sich z.B. nicht zur Schuldnerberatung traut) wird verringert.

9. Normales Vertragsrecht auch für Vermieter
Derzeit gelten im Mietvertragsrecht diverse Einschränkungen für den Vermieter, wie sie in anderen Vertragsformen nicht gelten. So gilt weder das Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) noch der Wegfall der Vorleistungspflicht (§ 321 BGB). Diese Ungleichbehandlung muß beendet werden.

10. Verschärfung des Privatinsolvenzrechts
Wer vorsätzlich oder aufgrund großer Leichtsinnigkeit Schulden verursacht hat, sollte nicht in den Genuss der Privatinsolvenz kommen. Ehepartner, die nicht arbeiten und keine Kleinkinder zu betreuen haben, sollen bei der Ermittlung des nicht pfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben. Der Schuldner soll auch zur Abarbeitung seiner Schulden verpflichtet werden können. Auch soll die Verpflichtung bestehen, sich zusätzlich zum normalen Job einen Nebenjob zu suchen, um sein Einkommen zu erhöhen.

11. Zeugnispflicht
Jeder Mieter soll ähnlich wie ein Arbeitnehmer Anrecht auf ein Zeugnis seines Vermieters haben, in dem über Zahlungspünktlichkeit und Vollständigkeit der Zahlung Auskunft erteilt wird. Diese Zeugnisse kann der Mietinteressent bei einer Wohnungsbewerbung einreichen; umgekehrt darf sich der Vermieter nach einem solchen Dokument erkundigen.

12. Zurückbehaltungsrecht bei Versorgungsleistungen
Tritt der Vermieter in Vorkasse bei den Ver- und Entsorgern (z.B. Gas, Strom, Wasser, etc.) und einem Mieter wurde wegen Mietrückstand rechtmäßig fristlos gekündigt, so sollte die Einstellung der Versorgungsleistungen durch den Vermieter durch z.B. Unterbrechung der Leitungen möglich sein.
ProTestNote an: Bundes- und Landesregierungen
Themenbezug Recht
Regionalbezug --- 
Startdatum 07.08.2006 23:03:11
Pro 293
Contra 45
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Mittlere Relevanz 4,41 
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    Verbesserung des Vermieterschutzes durch Regelungen gegen Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner
    Recht muß wieder gesprochen werden: Wer Schaden verursacht, hat dafür aufzukommen. Bei Vorsatz sollte Anzeige erstattet werden. Dann bleiben die Forderungen auch nach (Privat-) Insolvenz bestehen. Ihre Aktion unterstütze ich. MfG Joachim Lund bv
    von  
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    Das Tagebuch zur ProTestNote

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    Was haben Sie erlebt? Was andere erlebt haben! Erzählen Sie als Webredakteur über Wissenswertes zu dieser ProTestNote. Bitte beachten Sie, dass das Tagebuch nur für Erlebnisschilderungen eingerichtet ist, bitte stellen Sie keine Kommentare ein.
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    vom  Bericht   
    22.10.2007 14:26:58  ARGE – Wo bleibt unsere Miete
    Heute möchten wir unsere Erlebnisse über das Gebaren der ARGE an die Öffentlichkeit bringen und Ihnen unsere Geschichte erzählen. Wir sind Vermieter einer 100 m²-Wohnung.
    Im April dieses Jahres meldete sich auf unsere Wohnungsanzeige ein Paar mittleren Alters und zeigte großes Interesse an unserer Mietwohnung. Damals war von 3 Personen die Rede, Ehemann, Ehefrau und erwachsener Sohn. Nach eingehender Besichtigung und nachdem man sich etwas näher kennen gelernt hatte, stimmten wir einem Mietvertrag zu. Da die Frau erklärte, dass sie als Hauptmieterin unterzeichnen würde, holte ich eine Bonitätsauskunft bei einer renommierten Auskunftei über sie ein, die keine Negativmerkmale enthielt. Dass die Auskunft nicht auf die Person selbst, sondern auf die angegebene Adresse bezogen war, da die Frau wohl falsche Angaben gemacht hatte, erfuhr ich erst viel später und habe auch anstandslos nach Reklamation der falschen Auskunft mein Geld wieder erhalten. Der Mietvertrag über eine Warmmiete von € 700 wurde zum 1. August 2007 abgeschlossen, und wir machten uns an die Renovierungsarbeiten, deren Kosten sich am Ende auf etwa € 2500 beliefen, da die Frau nicht ganz unbescheidene Wünsche geäußert hatte. Aber man will ja, dass seine Mieter sich wohl fühlen.

    3 Wochen später rief mich die Frau an und erklärte, dass sie einen neuen Mietvertrag benötige, da sie Arbeitslosengeld II Empfängerin sei und den Mietvertrag ohne Zustimmung der ARGE nicht unterschreiben dürfe. Sie erklärte uns auch detailliert, wie die Warmmiete aufzuschlüsseln sei, damit sie die volle Miete für alle 3 Personen erhalten würde und dass Ihr die Größe von 100 m² von der ARGE bei der genannten Warmmiethöhe auf ihre Nachfrage hin genehmigt würde. Nach einigem Zögern willigten wir ein, da wir damals noch der Illusion verfallen waren, dass nach Genehmigung des Mietvertrags durch die ARGE alles seinen ordnungsgemäßen Gang nehmen würde. Die Frau war bei den Renovierungsarbeiten anwesend, fand alles toll. Ihr zuliebe statteten wir noch fast den gesamten Wohnbereich mit Laminat aus, zogen eine Holzdecke ein, verkleideten den Kamin mit Holz, ließen neue Steckdosen, eine neue Klingel und eine neue Satellitenanlage montieren. Da sich bei der Besichtigung der Wohnung vom verstorbenen Vormieter noch gutes Mobiliar (junger Sohn der Verstorbenen hatte daran kein Interesse) in der Wohnung befunden hatte, bat uns die Frau jetzt, da wir wussten dass sie HARTZ IV ist, ihr diese Gegenstände kostenlos zu überlassen. Wir taten das gerne, man will ja helfen, wo man kann.

    Mittlerweile hatte sie uns ihren 18-jährigen Sohn vorgestellt, sowie ihre erwachsene Tochter und ihr kleines Enkelkind, das an den Wochenenden öfters bei ihr übernachten würde, weshalb sie so glücklich über den schönen Garten sei, da der Kleine da auch ohne Aufsicht im Freien spielen könne. Die 6-jährige Tochter, von deren Existenz ich erst durch das von ihr im Internet veröffentlichte Wohnungsgesuch, welches ich zufällig beim Löschen meines Wohnungsangebots fand, erfahren hatte, kannte und kenne ich bis heute nicht, der ARGE ist sie jedoch bekannt. Kurz vor ihrem Einzug trafen wir uns noch einmal um zu besprechen, ob wir vom Vormieter noch etwas aus der Wohnung entfernen sollten, doch sie verneinte, und meinte, wenn sie etwas im Nachhinein doch nicht brauchen könne, dann würde sie es gerne auf dem Flohmarkt verkaufen. Wir stimmten zu und damit fing der Ärger an. Sie selbst zog mit einem ganzen LKW voll Sperrmüll in die Wohnung ein und verteilte alles gleichmäßig auf unserem Grundstück - und jetzt kommt’s - die Möbel, die sie angeblich so gut gebrauchen konnte fanden wir einige Tage später völlig zerstört im strömenden Regen im Hof- und Gartenbereich unseres Mietobjekts vor und zwar zusammen mit dem von ihr mitgebrachten Sperrmüll. Ich wollte sie bei einem Besuch auf die zerstörten Möbel und ihren Sperrmüll ansprechen, aber als ich ankam weinte sie und tat völlig verzweifelt, da ihr Lebensgefährte aufgrund des vorübergehenden Einzugs ihrer erwachsenen Tochter und des kleinen Enkelkinds ausgezogen sei. Sie tat mir leid, und wir dachten, die Wohnung hat ja 100 m², Tochter und Enkelkind rein, Lebensgefährte raus, das passt schon, und den Sperrmüll sprechen wir ein anderes Mal an, wenn sie sich wieder beruhigt hat. Jetzt kommt aber der Gipfel der Frechheiten - ein paar Tage später verlangt sie doch tatsächlich von uns einen Müll-Container, obwohl fast der ganze Sperrmüll von ihr ist, und sie die guten Möbel (Einbauküche, Wohnzimmerschrank, Fernseher, Sideboard) einfach mutwillig zerstört und dazu gestellt hat. Weiterhin beschwerte sie sich, dass wir Teppichboden unter dem Laminat gelassen haben, obwohl uns das von einem Experten als Trittschallschutz empfohlen worden war, und sie daneben gestanden und Begeisterung geheuchelt hatte.

    Nachdem wir dann auch noch vergeblich auf das Eintreffen der ersten Miete gewartet hatten, setzte ich mich mit der ARGE in Verbindung und informierte diese auch über die katastrophalen Zustände auf unserem Grundstück. Dort druckste man erst etwas herum und meinte, ich solle noch ein paar Tage Geduld aufbringen, der Mietvertrag in Höhe von € 700 sei schließlich bearbeitet und genehmigt, und da die Frau einen Dauerauftrag vorgelegt habe, würde die Miete bestimmt in den nächsten Tagen kommen. Was nicht kam war die Miete, dafür aber die erwachsene Tochter, die uns um eine Mietbescheinigung zur Vorlage bei der ARGE bat, um vom Amt Geld zu erhalten. Wir haben ihr die Bescheinigung ausgestellt. Als immer noch kein Geld kam telefonierte ich wieder mit der ARGE und schickte mehrere Faxschreiben. Ich erwähnte auch dass aus den angeblichen 3 Personen 5 geworden wären, aber das war der ARGE bereits bekannt. Nach einigem Hin und Her erfuhr ich dann, dass die Frau die erste Miete selber eingesteckt hatte, man aber die Miete für den nächsten Monat direkt auf unser Konto überweisen würde. Ich bat um schriftliche Bestätigung. Wenige Tage später erhielt ich tatsächlich ein Schreiben und mir fielen fasst die Augen aus dem Kopf. Der, der Frau zustehende Mietanteil von 273,32 € würde monatlich überwiesen und mehr nicht. Jetzt wohnen 5 Personen in der Wohnung, müllen unser Grundstück zu, und die ARGE zahlt den lächerlichen Betrag von 273,32 €, der kaum die Nebenkosten deckt. Mittlerweile haben wir auch erfahren, dass die Frau Privatinsolvenz hat, und somit nichts zu holen ist. Die erwachsene Tochter wollte eigentlich mit Ihrem kleinen Sohn eine eigene Wohnung beziehen, aber die ARGE hat den Antrag abgelehnt, da unsere Mietwohnung für alle Personen groß genug sei! Es leben 5 Personen von Arbeitslosengeld II, und wir tragen die Kosten, damit die Leute ein Dach über dem Kopf haben.

    Geht so der Staat mit seinen Steuerzahlern um? Die, die arbeiten, die werden ausgenutzt und müssen Menschen, für die eigentlich der Staat aufkommen müsste, da in unserem Land nun mal nicht jedem eine Arbeit beschieden ist, und die meisten dadurch unverschuldet in Not geraten sind (außer denen, die wir hier abgekriegt haben, die sind rotzfrech, und tragen in höchstem Maße dazu bei, dass großes Misstrauen und sogar starke Abneigung bei vielen Leuten gegenüber HARTZ IV Empfängern entsteht), auch noch fast kostenlos beherbergen, von den Beschädigungen, die mittlerweile durch so genannte mit Unterstützung der ARGE einquartierte Mietnomaden auf unserem Grundstück entstanden sind, mal gar nicht zu reden, das geht die ARGE ja sowieso nichts an, ist halt dumm gelaufen. Natürlich haben wir mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Räumungsklage erhoben, aber Sie wissen ja bestimmt auch wie lange so was dauert, bis man die Wohnung endlich wieder leer hat, und wahrscheinlich mit dem Renovieren gerade wieder von Vorne anfangen kann.
    Was mich bei der ganzen Sache so unsagbar traurig stimmt, ist, dass es so viele Leute gibt, die unverschuldet zu Arbeitslosengeld II Empfängern geworden sind, und die durch das hier an den Tag gelegte Verhalten der ARGE und auch das der Mieterin, dann keine Wohnung finden, denn wir würden auf keinen Fall mehr an Arbeitslosengeld II Empfänger vermieten, aber nicht aufgrund der Tatsache, dass diese Menschen HARTZ IV beziehen, sondern nur einzig und allein bedingt durch unsere miserablen Erfahrungen mit der ARGE.

    Die ARGE macht arbeitsame Bürger, die sich ein Mietobjekt als Alterversorgung vom Munde abgespart haben zum zweiten Sozialamt oder, wenn das Haus noch nicht abgezahlt ist, und nach dem Auszug der Mietnomaden, die Renovierungskosten so hoch sind, dass man sie erst mal nicht tragen kann, man also vorerst nicht mehr vermieten kann und dadurch der Bank die Raten für den Hauskredit schuldig bleibt, was irgendwann wohl oder übel zur Zwangsversteigerung führt, somit selber zu Arbeitslosengeld II Empfängern. Ist das unser deutscher Rechtsstaat? Einem solches Vorgehen der ARGE sollte auf irgendeine Art und Weise so schnell wie möglich Einhalt geboten werden, denn wir sind bestimmt nicht die einzigen Betroffenen. Irgendwann muss doch hier mal jemand einen Riegel vorschieben. Hier macht sich die ARGE eindeutig zu Komplizen von Mietnomaden und lässt dafür viele wirklich Bedürftige einfach im Regen stehen. Unsere Zwangsmieterin (sie macht keine Anstalten auszuziehen) denkt doch überhaupt nicht daran arbeiten zu gehen, dann müsste sie ja anfangen die Schulden aus ihrer Privatinsolvenz abzuzahlen. Allerdings haben wir erfahren, dass sie jeden Abend mit dem Auto unterwegs ist und meist erst am anderen Morgen wieder nach Hause kommt. Schwarzarbeit lässt grüßen, aber da kümmert sich die ARGE auch nicht drum. Die Hauptsache für die ARGE ist, dass sie die Leute billig unter hat, und wir haben das Nachsehen. Die ARGE gibt am Telefon übrigens zu, dass sie den Mietvertrag akzeptiert hat, und dass ihr bekannt ist, dass 5 Personen in der Wohnung leben, aber zahlen tut sie nur anteilmäßig für 1 Person (für diejenige, die die Miete unterschlagen hat) berechnet aber die Wohnfläche auf 5 Personen und teilt auch die Miete auf 5 Personen auf. Von den 5 Personen ist keiner berufstätig, alle leben von HARTZ IV.
    In meinem Schlusssatz wende ich mich an alle unverschuldet in Not geratenen und von der ARGE schikanierten Mitbürger:
    „Verlangt von der ARGE, dass sie Euch ein Schreiben für den Vermieter ausstellt, worin bestätigt wird, dass Eure Miete in voller Höhe übernommen wird. Protestiert gegen 1 EURO Jobs, denn das ist moderne Sklavenarbeit, wovon Ihr selbst keinen, aber andere großen Nutzen ziehen. Nur leistungsgerecht bezahlte Arbeit bringt Euch raus aus dem Elend. Lasst Euch keinesfalls von ARGE Sachbearbeitern einschüchtern, seid hartnäckig und lasst Euch nichts gefallen, denn Ihr seid keine „drittklassigen Menschen“, die für die paar Kröten, die man Euch zusteht, zu allem Ja und Amen sagen müssen. Jeder hat das recht auf Gleichbehandlung und ein soziales Umfeld.“

    Ihr könnt diesen Artikel gerne Euerem ARGE Sachbearbeiter vor die Nase halte, damit der endlich mal merkt, warum Ihr als Mieter andauernd abgelehnt werdet!

    Ute Trageser, Alzenau bei Aschaffenburg


     
    24.07.2007 20:39:30  Ein weiteres Beispiel irrsinniger Rechtssprechung: Ein Mieter baut umfassend eine Mietwohnung um - ohne dies mit dem Vermieter abzusprechen. Er reisst dabei sogar Wände heraus. Beim Auszug verlangt der Vermieter den Rückbau. In der ersten Instanz wird dies bestätigt und auch in der 2. Instanz geben die Richter zu, daß der wilde Umbau nicht rechtens war. Allerdings hat der Vermieter - nach nunmehr 2 Jahren Klageweg - alle Chance auf Rückbau verloren, denn im Mietrecht verjährt so ein Schaden nach 6 Monaten...und die Fristenformulierung, nach der Mieter fristgerecht aufgefordert worden war, sich innerhalb von 10 Tagen zu erklären ob er Schadensersatz leisten wolle, bzw. die Mängel beseitigen zu lassen, wurde vom Gericht als unzureichend einkassiert. Man müsse den Mieter explizit und ohne Wahlmöglichkeit zum Rückbau auffordern und dazu alle Positionen einzelnd benennen!

    Wie das in der Praxis anwendbar sein soll (wenn der Mieter den Schlüssel einfach ohne Umbau abgibt muß man dann demnach eine Frist einhalten, um dem Mieter den Rückbau zu ermöglichen...den Mietausfall dafür muß man dann ev. zusätzlich einklagen und ev. Nachmieter auf später vertrösten)

    Unfassbar, doch deutsche Miet(un)rechtssprechung!!
     
    18.12.2006 16:00:05  Sie ist ja nun endlich raus - 4 MM Schulden hat sie hinterlassen; eine verwüstete Wohnung voller Unrat und bekritzelter Wände aber wenigstens ging sie selber und die Räumung war nicht erforderlich.
    Das ARGE hatte direkt an sie gezahlt und sie hat die Mieten durchgebracht - erst auf unsere Intervention zahlten sie direkt an uns. Ein Mietschuldendarlehen wurde ihr aber nicht gewährt und so kam es zum avisierten Räumungstermin. Den umging sie durch den Abschluß eines neuen Mietvertrages und Auszug.

    Es fanden sich im Unrat diverse Mahnungen und Rechnungen; der Stromversorger drohte bereits Sperrung des Zählers an.

    Aber es kommt wirklich noch besser: Die Schuldnerin zog ein paar Straßen weiter...und macht dort wirklich einfach weiter!
    Der Vermieter dort war ganz dankbar als wir ihn darauf hinwiesen, daß er gerade unsere Mietschuldnerin aufgenommen habe denn auch dort sei schon ein Mietrückstand entstanden weil das ARGE offenbar wieder direkt an die Mieterin zahlte.

    Interessanterweise scheint dieses Mal das ARGE interessiert zu sein, ihr die Wohnung länger zu erhalten und gewährte ein Mietschuldendarlehen...was jetzt von ihrer (für mich als Vermieter leider ja ach-so-unpfändbaren) Stütze abgezogen wird.

    Ein Pfändungsversuch meinerseits verlief fruchtlos; die liebe Schuldnerin hat wohl schon Anfang Mai eine EV abgeben müssen!

    Ein Blick in die EV offenbarte, daß sie zuvor woanders gewohnt hat - und auch dort den Versorger auf der Gasrechnung sitzen ließ. Ein kurzes Gespräch mit der Hasuwartsfrau offenbarte: Ein Jahr lang trieb sie dort ihr Unwesen; hinterließ Müll und eine zerschlagene Haustür. Da hatten wir ja noch richtig "Glück".

    Einziger Trost: Laut neuem Vermieter ist die neue Wohnung echt Sch... - mickrige 55qm-Zweizimmerwohnung, die sie sich mit ihren beiden Kindern teilen darf.

    Die sind - neben diversen frustrierten Gläubigern - die wahren Verlierer...selbst der Kindergarten droht ihr schon, die Kinder nach Hause zu schicken.
     
    24.11.2006 19:14:48  Es war einmal ein Vermieter der vermietete im Mai 2003 ein Häuschen an ein Mitglied der ehemaligen Besatzungsmacht Bayerns und dessen deutsche Ehefrau.
    Der Vermieter glaubte diesmal, alles richtig gemacht zu haben, hatte das Kautionssparbuch in der Hand und auch vorher eine Selbstauskunft ausfüllen lassen.
    Er pflasterte den lieben Mietern noch die beiden Keller weil man da dann da doch viel besser feiern kann.....
    Das Pärchen zog also ein und alle waren glücklich und zufrieden. Es begab sich dann schon nach zwei Monaten dass das Paar plötzlich zwei grosse Kampfhunde bei sich hatte und auch die Miete nicht pünktlich eintraf.
    Natürlich mahnte der Vermieter die Mietzahlungsmoral ab und es stellte sich eine geringfügige Verbesserung ein, die Miete kam, wenn auch immer mit etwas Verspätung.
    Die Jahre vergingen, der Ehemann mit den schönen Rastalocken ward plötzlich nicht mehr gesehen. In der Geschichte die ich hier erzähle, musste der Mann dann ins Gefängnis weil die militärische Polizei es gar nicht gern sah dass der Rastaman Auto fuhr ohne es angemeldet zu haben und das auch noch im promilleüberschreitenden Zustand bewegte.
    Er ward also verschwunden........
    Dennoch wurde die Miete bezahlt jedoch verwahrloste der Garten immer mehr und verwandelte sich in einen wunderschönen Wildpark voll mit verzauberten Schnecken, verwunschenen Brennnesslen und betörenden Tretminen. Bald war auch einer der Hunde verschwunden, die Gattin von Rasti erzählte den Nachbarn er musste eingeschläfert werden weil er so alt und krank war.
    Der Vermieter jedoch blieb lieb und wollte sich nicht in die Lebensführung seiner lieblichsten Mieter einmischen.
    Der Sommer ging, der Herbst nahte und im September bemerkte der Vermieter dass der Briefkasten seiner Mieterli überquoll und es nichts mehr hineinpasste.
    Doch das Konto auf dem die Miete gewöhnlich eintraf musste plötzlich hungern. Und die Rastafrau ward wohl auch verschwunden.
    Ein Besuch am Häuschen, an dem wie durch ein Zauber die Tür offen stand war nicht sehr angenehm: Es stank nach Ekel, viel Sperrmüll lag in den Gemächern und es gab nur noch kaltes Wasser obwohl der Boiler auf höchster Stufe aufgedreht war.
    Der VM machte sich also daran und räumte die Ekelsachen aus dem Haus und füllte die Papiercontainer in der Nähe 1x ganz alleine voll. Auch der Flaschencontainer schnatterte vor Freude ob der vielen Weizenkornflaschen.
    Von Außen sah das Häuschen noch recht bewohnt aus, es waren noch die Vorhänge an den Fenstern und die Blumen davor, die jedoch bereits verdorrt waren.
    Vielleicht würde die Rastafrau doch noch hier wohnen? Doch bereits 5Tage später brachte der Postmann eine Nachricht, ein Brief traf ein, darin die Schlüssel ohne jeden weiteren Kommentar.
    So wurde das Häuschen ausgemistet, aus dem Boiler 15Liter Kalk entfernt, der Kaltwasserzulauf freigebohrt und die Fäkalienstube wieder in eine Toilette verwandelt.
    Und alle waren wieder glücklich und zufrieden.
    Fast.
    Denn in dem Keller, den der liebe Vermieter den lieben Mietern gepflastert hatte dass sie dort ungestört feiern können war auch noch zugemüllt. Und roch.
    Vermieterfrau und Mann begannen also auch hier klar Schiff zu machen und bemerkten dann, dass sich an einer Stelle das Pflaster gesetzt hatte. Auch fielen den beiden einige Kerzen auf die um die Setzstelle herum aufgestellt waren.
    Die Mieter, besser doch als asoziales Pack bezeichnet hatten wohl feste hier gefeiert.
    Vermieter begann nun, das Pflaster zu entfernen und ein wirklich widerlicher Geruch schlug ihm entgegen. Ein Gedanke kam in ihm auf und wirklich, es zeigte sich ein Plastiksack in dem der alte und kranke Hund versteckt war und in seinen Säften vor sich hin verweste.....
    Abends dann bekam der VM gar noch einen Anruf des Energieversorgers ob denn beim Ablesen des Zählers ein Missgeschick passiert wäre da der Verbrauch bei 23.000kWh gelegen hätte........
    Auch ein Besuch eines Gerichtsvollziehers war aufschlussreich da das Asoziale Pack seine Heizölrechnung nicht beglichen hatte......
     

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    Empfangen am Votum Ihr Kommentar
    27.05.2009 22:02:12 

    pro  Diese Petition ist schon mehr als überfällig. Es wird Zeit, daß die Bundesregierung endlich gesetzlich gegen Mietnomaden einschreitet!

     
    01.04.2009 21:53:56 
    contra  Mietnomaden

    bei mir im haus wohnen noch Mietnomaden(hartz V). Diese haben seit 1,5 jahren keine Miete gezahlt, nun wollen sie ausziehen nachdem die Räumungsklage gekommen ist. Aber es kann doch nicht sein das diese sich jetzt ein haus mieten 1300,00 kaltmiete. Und die Arge übernimmt bestimmt dieses. Gehe arbeiten und kann mir dieses nicht leisten. Aber der Steuerzahler finanziert es. Wo bleibt da noch die Gerechtigkeit.

     
    16.03.2008 16:37:08 
    Dietmar Stich
    pro  Allein die Tatsache das der Begriff "Mietnomade" im deutschen Sprachgebrauch zu finden ist - ist unerträglich.

     
    11.03.2008 19:42:08 
    pro  Eine unglaubliche Sauerei!

    Der Staat erlaubt es sich zuzusehen, wie ehrliche Vermieter in den Konkurs getrieben werden - und tut nichts! Nach meinem Rechtsempfinden ist das Verhalten der Gerichte und Behörden unterlassene Hilfeleistung!!!!

     
    13.02.2008 11:40:00 

    pro  Der Vermieter ist bei Mietnomaden und Mietrückständen letzten Endes immer der jenige der für alles aufkommen muss. Dies ist ein Zustand der nicht sein darf. Der jenige der die Kosten verusacht hat, hat dafür auch aufzukommen.

     
    18.01.2008 00:01:22 
    ste geb
    pro  Wir sind selbst von Mietnormaden betroffen. 5 Monatsmieten sind ausstehend, der Titel ist nach langem Warten nun endlich da, aber jetzt muss erst der Gerichtsvollzieher bestellt werden.
    ...und dann werden wir erst richtig zur Kasse gebeten!


     
    10.12.2007 18:42:47 

    pro  Der Druck auf unsere Regierung muss auf das Äusserste erhöht werden.Haben wir den keine Lobby als Vermieter.nidda 10.12.2007

     
    27.11.2007 14:36:42 
    alfred schiessl
    pro  Sobald meine "Sozial-"Mieterin ihren Mietanteil als Bargeld in der Hand hat, ist für mich der Mietzahlungseingang ungewiss. Ungerechtfertigt hohe Miet-minderungen sind ein willkommenes Zubrot. Ein gegenerischer Rechtsanwalt, der solches (auf Staatskosten) womöglich noch unterstützt (und ungünstigenfalls sogar sein Honorar auf den gegnerischen Vermieter abwälzt) und die Zumutung für Vermieter ist perfekt. Wohl dem, der eine (leider i.d.R. teure) Vermieter-rechtsschutz-versicherung hat.


     
    22.10.2007 14:13:49 

    pro  Wir sind auch betroffen. Unsere Mietnomaden erhalten ihr Geld von der ARGE und die zahlt uns für 5 Personen nur die anteilige Miete für eine Person (diese Person hat die erste Miete einfach unterschlagen), obwohl der Mietvertrag akzeptiert wurde und der ARGE sehr wohl bekannt ist, dass wir 5 HARTZ IV Empfänger beherbergen.

     
    30.07.2007 10:58:55 

    pro  Mehr Übersicht und faire Ausgeglichenheit in der Berücksichtigung der Interessen von Mietern und Vermietern ist dringend geboten. MfG J. Lund bv

     
    23.07.2007 20:08:59 
    Gunnar Schurich(FDP)
    contra  Natürlich muss der Vermieterschutz teilweise verbessert werden. Jedoch klingt der hier gegebene Vorschlag überaus unausgegoren. Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist durch gute Kommunikation zu erreichen. Beide Seiten lernen sich so genau kennen. So erfährt jeder, wie der Andere tickt. Grundsätzlich müssen Kündigungen nicht nur möglich sondern auch durchsetzbar sein, wenn, wie in vielen anderen Fällen ein Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.

    Vermieter sein will gelernt sein. Der Vermieter sollte in der Lage sein, Personen beurteilen zu können, ohne das Kriterien angelegt werden, die meines Erachtens nach recht fragwürdig sind.

    2007-07-24 20:31:39 von Melanie von Orlow:
    Leider machen Sie keine konkreten Vorschläge außer die "weiche" Argumentation, daß ja alle nur gute Freunde sein wollen. Faktisch ist es so, daß es Vermieter wie Mieter unmöglich gemacht wird, Probleme durch Kommunikation zu lösen, da wirklich alles schriftlich und mit Zeugen fixiert werden muß. "Unausgegoren" ist ein Vorwurf, der des Beweises bedarf - wie bitte schön, soll gleichberechtigte Kommunikation stattfinden wenn eine derartige "Waffenungleichheit" im Rechtssystem herrscht?? Es geht in dieser Liste darum, endlich Auge in Auge miteinander reden zu können anstatt bei jeder Aussage gleiche Paragraphen und Anwälte herbei zu zitieren.

     
    30.06.2007 12:43:39 

    pro  Ich kann sagen, dass es nur zu hoffen ist, dass genug mitmachen!
    Wir selbst haben einige Querelen gehabt und fanden durch die Firma problemmieter.de die Helfer in der Not!
    Liebe Grüsse T.Weikert

     
    12.04.2007 18:08:18 
    matthias reichel(FDP)
    pro  Hier wird ein ehemals 180 Jähriges Unternehmen platt gemacht, weil der s.g. "Rechtsstaat" es zulässt, kriminellen und ignoranten Individuen rechtsfreiheit einräumt ! Dies führt bestimmt zu einer Selbstjustiz !

     
    26.03.2007 08:45:12 
    Ernst Pommer
    pro  Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner müssen ins Gefängnis.

     
    21.03.2007 07:31:45 
    pro  als Vermieter verstehe ich nicht, warum die Rechtsprechung die Mieterseite ständig stärkt.

     
    08.03.2007 00:22:49 
    pro  ich bin dafuer, dass das Mieterrecht komplet erneuert wird und der Vermieter das Recht erhaelt, sein Eigentum sofort zu beanspruchen in dem Moment, in dem die Miete fuer den folgenden Monat nicht bezahlt wurde (so aehnlich wie in den USA. Es funktioniert dort, wird hier auch funktionieren). Es kann nicht sein, dass Leute in Haeuser und Wohnungen anderer wohnen und nicht bezahlen und um sie herauszukriegen kann es mehr als ein Jahr dauern, viele Nerven und unmengen an Finanzen kosten, eben den Vermieter in Ruin treiben. So was gibt es nur hier in DE, wenn ich das fremden erzaehle, schuetteln sie nur den Kopf...

    2007-03-11 18:44:41 von Ruth Schumacher:
    Zu genau diesem Thema gibt es jetzt eine neue ProtestNote "Schutz privater Kleinvermieter durch Missbrauch der mieterfreundlichen Gesetzgebung durch Mieter". Heute in Deutschland zu vermieten kann mitunter schon fast existenzbedrohend werden. Nur in Frankreich soll es noch schlimmer sein. Aber ich habe auch erlebt, als ich amerikanischen Freunden davon erzählte, was hier mietgesetzmäßig abgeht, dass die auch fassungslos davorstanden und es nicht glauben konnten.

     
    07.03.2007 09:32:14 
    Barbara Ott
    pro  Die Liste der Mieter, die uns erheblichen Schaden zufügen und wegen jeder Kleinigkeit Ärger und Stress machen, wird immer länger. Die ohnehin schon sehr ungerechte Rechtslage scheint bei vielen Mietern zu einem Größenwahn zu führen. Es wird Zeit, dass die Situation besonders für kleine Privatvermieter besser wird! Untragbare Fristen (wieso 12 Monate Zeit zum Auszug nach Räumungsklage??) und Privilegien für Mieter, die sich ganz bewusst diese Gesetzeslücken aussuchen, müssen dringend überarbeitet bzw. abgeschafft werden! Wer schützt uns Vermieter vor dreisten, frechen, ewig nörgelnden und berechnenden Mietern? Es mag auch nette geben, aber bei uns war das leider eher selten der Fall!

     
    28.02.2007 10:33:06 
    pro  Ich hatte bislang Glück mit meinen Vermietungen, aber mann weiß ja nie. Ich wünste nicht, was ich machen würde, wenn ich solche Mietnomaden in meinen Häusern hätte und mich in den Ruin treiben wollen. Die Gefahr zur Selbstjustiz wäre auf jeden Fall da !

     
    25.03.2007 23:03:17 
    pro  Es gibt erfreulicherweise mal ein positives Urteil zum Thema Räumungsfrist, Unzumutbarkeit für VERMIETER (gelesen in der neusten Mieterbund-Zeitschrift):
    „Für den Vermieter ist die Gewährung einer Räumungsfrist grundsätzlich unzumutbar, wenn die Zahlung der laufenden Miete bzw. Nutzungsentschädigung für die Dauer der Räumungsfrist nicht gewährleistet ist.“ (OLG Stuttgart, 13 U 89/06, B. 7.6.2006, WuM 2006, 530)


     
    19.02.2007 01:13:42 
    Ewald Distelzweig(Wechselwähler)
    pro  Nachdem ich der ARGE mitgeteilt habe, dass der Hilfeempfänger seit zwei Monaten keine Miete bezahlt, bekam ich nachfolgende schriftliche Antwort:
    Wir können Ihnen leider nicht helfen, nur wenn der Betroffene zustimmt können wir Ihnen die Miete direkt überweisen.
    Wir können auch sonst keinerlei Auskunft geben (§67b SGB X).

    Der Mietschuldner feiert regelmässig, bis in die morgenstunden, Partys in der Wohnung.
    Vermutlich mit dem Geld der nichtbezahlten Miete und vermutlich auf Kosten der Steuerzahler.
    Die anderen Mieter drohen mit Kündigung wenn ich den Mieter nicht sofort rausschmeise!

    Der Mieter hat mir schon mitgeteilt, dass es mindestens 10 Monate dauert bis ich einen Räumungstitel habe!
    Es ist völlig unverständlich warum die ARGE die Miete nicht ohne Zustimmung des Mieters an den Vermieter ausbezahlen darf!



    2007-02-19 19:31:08 von Melanie von Orlow:
    Wenn ein Mietrückstand aufläuft DARF und MUSS das ARGE auch OHNE Zustimmung des Mieters direkt an den Vermieter überweisen. Einfach mal dazu googeln; das steht im Gesetzestext und ich war mit dieser Forderung gegenüber dem ARGE auch schon erfolgreich!

     
    13.02.2007 15:03:13 
    Christian Bundt(Wechselwähler)
    pro  Es wird höchste Zeit, daß Vermieter bessere rechtliche Möglichkeiten erhalten. Wenn ich einen Mietnomaden hätte, würde ich bei derzeitiger Gesetzeslage auf das Gesetz pfeiffen und den Kriminellen wie auch immer selbst an die Luft setzen, bevor meine Existenz an unserer unfähigen Justiz kaputt geht!

     
    13.04.2007 15:34:05 
    Bernd Schmieder(Wechselwähler)
    pro  Tja, Vermieter haben keine Lobby im Bundestag...
    Ich weiß garnicht, was Sie alle wollen. Zahlen Sie keine Miete und hauen rechtzeitig ab oder schwängern Sie ihre Frau, dann können Sie bleiben. Wenn Sie nur n scchlechten Hauptscvhulabschluß haben gehen Sie ne kleine Zeit in den Knast und machen dort ne Lehre oderim Resozialisierungsprogamm danach . Und wenn Sie Morphium brauchen ziehen Sie nach Frankfurt (M), da gibts den echten Stoff auf Krankenschein. Sollte Ihnen das alles nicht gefallen, dann schreiben Sie an "Ihren" Abgeordneten. So hat er was zu lachen. Nur gehen Sie unbedingt wählen, die kämpfen nur für Sie... Gruß aus Berlin
    (muß ich noch "Vorsicht Ironie" drunterschreiben? )

     
    14.01.2007 13:40:14 
    Herbert Rödel
    pro  Vielen Dank für die Möglichkeit, sich auf Ihrer Seite zu diesem Thema äußern zu können.
    Als Betroffene von Zahlungsverzug aus verschiedenen Mietverhältnissen ist es nun mit unserer Gutmütigkeit und Geduld vorbei.
    Auf Grund dieser, sich für uns darstellenden, höchst ungerechten Mietrechtssituation für Vermieter, ist eine umgehende Änderung/Anpassung des Mietrechtes dringend notwendig. Wir fordern daher alle Betroffenen auf, bei allen ihren öffentlichen und politischen Kontakten dazu massiv zu intervenieren. Die hier in den Foren und auch bei persönlichen Gesprächen deutlich werdende Dimension dieser Problematik lässt auch die finanziellen Auswirkungen über die Vermieter auf den deutschlandweiten "Binnenmarkt" (den ahnungslose Politiker ständig stärken wollen) erahnen. Wäre mal eine Aufgabe für ein wirtschaftswissenschaftliches Institut. Wir würden mit konkreten Auskünften zur Verfügung stehen.
    Wir votieren daher mit "sehr hoher Wichtigkeit" für die ProTestNote zur Verbesserung des Vermieterschutzes.

    Mit besten Grüßen an die Website-Initiatoren und alle Betroffenen!
    Herbert und Gabriela Rödel

     
    05.01.2007 20:48:10 

    pro  Es ist an der Zeit, dass private Kleinvermieter besser vor Mietern geschützt sind. Das derzeitige gesetzliche Ungleichgewicht ist unzumutbar.

    2007-02-23 16:39:36:
    Private Kleinvermieter gelten hierzulande als "Unternehmer", und es wird nicht unterschieden zwischen z.B. einer Privatperson, die ihre einzige Wohnung umständehalber vermietet hat und einem Wohnungsunternehmer mit Hunderten von Wohnungen. So etwas gibt es in keinem anderen Rechtsbereich. Im Handelsrecht wird z.B. deutlich hinsichtlich der Gewährleistungspflichten klar unterschieden zwischen einem "kommerziellen Verkäufer" und einem "Privatverkäufer". Das ist ein grundlegender Strukturfehler in unserem Mietrecht!

     
    27.03.2007 08:37:29 
    Barbara Moritz(CDU)
    pro  Ich hatte Glück im Unglück, mein Mietnomade ist von selbst ausgezogen, macht jetzt auf armen kranken Menschen und versteht nicht, weshalb mein RA noch immer hinter ihm her ist, die 4.500 EUR Mietschulden scheint er nicht ernst zu nehmen. Zusätzlich kommen noch ca. 1.000 EUR Kosten für Renovierung hinzu, dafür bleibt mir ja wenigstens die Kaution.

     
    06.11.2006 14:48:53 
    Walter Schmitz(Wechselwähler)
    pro  Hallo,
    ich bin gerade auf einen Mietnomaden hereingefallen, der sich den Mietvertrag zu meiner Eigentumswohnung erschlichen hat. Ich habe weder die Miete noch die Kaution jemals erhalten. Mein Fehler war, dass ich die Wohnung schnell und unkompliziert vermieten wollte. Das ist mir jetzt zum Verhängnis geworden und nachdem ich mich mittlerweile schlau gemacht habe, wird mir dieses besagte Individuum wohl niemals einen Cent bezahlen. Dazu kommt noch, dass ich am Monatsanfang die Nebenkosten an den Hausverwalter überweisen muss. Ich finanziere so also quasi noch die Nebenkosten.

    Ich habe jetzt die Wohnung fristlos gekündigt. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die Wohnung jetzt wieder frei wird.

    Um das mal bildlich auszudrücken, hat man das Gefühl, dass einem etwas weggenommen wird und man sich nicht wehren kann. Man bekommt sogar noch Ärger.

    Das sollte sich schleunigst ändern, da das Phänomen "Mietnomade" ein Produkt der wirtschalftlichen Situation in diesem Lande ist.

    Ich denke dem Staat sollte auch daran gelegen sein, denn aufgrund dieser finanziellen Einbußen durch "Mietnomaden" werden deutlich weniger Steuergelder eingenommen. In meinem Fall werde ich sämtliche Kosten als Verlust bei der nächsten Einkommenssteuer betiteln.

    2006-11-17 12:41:31 von Walter Schmitz(Wechselwähler):
    Ich habe am Donnerstag, dem 9.11.2006 von meiner Rechtsanwältin die fristlose Kündigung bekommen, mit der Bitte, ihm diese persönlich (mit Zeugen) zu überreichen.

    Als ich dann Abends bei der besagten Person klingeln wollte, existierte kein Türschild mehr. Laut Aussage der anderen Hausbewohner nimmt er die Schilder mal ab und macht auch sie auch wieder dran.

    Ich bin in das Haus mit meinem Hausschlüssel und habe dann bei ihm geklingelt. Die Klingel war abgestellt. Da ich aber ein Husten in der Wohnung vernommen habe, klopfte ich ganz zaghaft bei ihm an. Diese Strategie habe ich gewählt, da ich ihm das Gefühl geben wollte, dass es sich bei dem Klopfen um einen Nachbarn handelt.

    Nach weiteren Klopfen hat mir die besagte Person dann aufgemacht und war völlig überrascht. Ich habe ihm die Kündigung gegeben und meinen Bekannten als potentiellen Nachmieter vorgestellt. Nach gewissen Anschuldigungen und Drohungen bzgl. einer Anzeige meinerseits hat mir der Mieter ebenfalls mit Sanktionen gedroht. Nebenbei habe ich feststellen können, dass sich keine andere Person mehr in der Wohnung aufgehalten hat und die Nachbarn auch nicht da waren.

    Ich habe ein letztes Mal versucht ihn zu bestechen, indem ich ihm geraten habe, die Wohnung fristgerecht zu verlassen. Ich hätte ihm sämtliche Kosten erlassen.

    Das Resultat meiner Gutmütigkeit ist nun folgendes:
    ----------------------------------------------------
    Mein lieber Mietnomade hat Anzeige gegen mich wegen "Hausfriedensbruch" erstattet und meinen Bekannten wegen "Körperverletzung". Ich habe die Sache meinen Rechtsanwalt gegeben und werde mal abwarten. So wie es aussieht, wird er die Wohnung nicht verlassen.

    Ich bin ein rechtschaffender Bürger und habe noch nie etwas ungestetzliches getan. Mein Rechtsanwalt hat mich darauf hingewiesen, dass ich nichts zu erwarten hätte und aber auch die Hoffnung auf eine Bestrafung des Mieters aufgeben sollte (obwohl er ja auch bei anderen Vermietern Miete geprellt hat). Desweiteren hat er mir den Tipp gegeben, dass ich am besten diese Person mit einem Schlägertrupp aus der Wohnung entfernen soll.Auch dafür würde ich keine Strafe bekommen, wenn keine Gewalt angewendet wird.

    Also reine Selbstjustiz. Und somit macht mich der Staat zum Gesetzesbrecher, weil meine Rechte als Vermieter mir keine anderen (kostengünstige) Möglichkeiten gibt.











    2006-11-07 09:42:52:


    2006-11-07 09:39:54:
    Hallo Herr Schmitz,

    bitte prüfen Sie dringend, ob die Person Hartz 4 erhält - ggf. dann beim Arbeitsamt nachfragen und die Miete direkt einfordern. Darauf besteht zwar kein Recht, wird aber teilweise wegen drohender Verwahrlosung doch unterstützt. Wenn der Mann als Mietnomade bekannt ist würde ich mir auch eine andere Gangart überlegen - auf viel Verständnis vor Gericht kann er wohl nicht hoffen. Im Übrigen muss er seine Möbel, die er möglicherweise vor der Tür wiederfindet - die sich wiederum nicht mehr für ihn öffnet - dann ja erst einmal abfahren. Er kann dann ja seinerseits klagen. Das müssen Sie natürlich fallweise selbst entscheiden. Aber bei einem persönlichen wirtschaftlichen Notstand hätte ich ein persönliches Verständnis, wenn man nicht auf einen mehrmonatigen Verfahrensweg und den Gerichtsvollzieher warten würde. Die Gerichte schließen sich dem wohl zunehmend - der Praxis entsprechend - an.

    Sie haben mein persönliches Mitgefühl.

    2006-11-07 09:28:33 von Melanie von Orlow:
    Mein Beileid!
    Kann auch jedem Vermieter nur raten, seine Unterschrift erst unter den Mietvertrag zu setzen wenn die Kaution und die erste Monatsmiete bar auf dem Tisch liegen - BGB hin oder her aber wer darauf besteht kann meiner Meinung nach gerne Mietinteressent bleiben. Wenn ich ein Auto miete kann ich ja auch nicht einfach ein Drittel meiner Kreditkarte als Kaution hinterlassen...

     
    17.04.2007 19:43:17 
    Martina Donath(CDU)
    pro  Es wird wirklich Zeit, dass einmal etwas für die Vermieter getan wird. Wir als Privat-Vermieter spielen doch eigentlich Roulette bei jeder Neuvermietung: über den Neu-Mieter ein finanzielles und sozialverhaltensmässiges Bild zu bekommen, ist doch fast unmöglich! Man hat mittlerweile bei jeder Neuvermietung ein ungutes Gefühl.
    Jede Bank, die einen Kredit geben soll, jedes Amt, das etwas zahlen soll, darf die Anwärter fast bis zur Frage der Farbe der Zahnbürste ausfragen und Nachforschungen anstellen, fordert Sicherheiten und Bonitätsnachweise - aber wir Vermieter, die wir dem Anwärter ja unser Eigentum zum Gebrauch zur Verfügung stellen, können kaum etwas unternehmen um uns abzusichern. Da pfeife ich auf das Datenschutzgesetz, für mich ist das mehr ein "Kriminalität-Unterstützungsgesetz", denn dadurch werden vor allem Lügner und Betrüger geschützt. Wer nichts zu verbergen und einen gesunden Menschenverstand hat, benötigt eigentlich kein Datenschutzgesetz. Ich bin dafür, dss eine online-Datenbank für Mietbetrüger eingerichtet werden darf.

     
    31.10.2006 23:38:56 
    Ralf Brückner(Wechselwähler)
    pro  Hallo, wir sind aktuell betroffen. Super Idee, hoffentlich ändert sich etwas!

    2006-11-01 18:19:21:


     
    20.10.2006 08:29:57 
    Frank Casel(FDP)
    pro  Ohne Änderung des Mietrechts (Vermieterschutz) schaden sich die Mieter praktisch selber, weil Vermieter immer stärker prüfen u. im Zweifel Ihre Wohnung lieber leer stehen lassen, als bei Wackelkandidaten zu vermieten.

     
    07.10.2006 06:38:37 

    pro  Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in unserem Mietshaus (drei Parteien, welches wir seit zehn Jahren besitzen, jetzt bereits den dritten Fall von "Mietnomadentum". Unsere Forderungen diesen gegenüber betragen mittlerweile über 15.000 €, bei Monatsmieten zwischen 190 € und 290 € Kaltmiete! Zahlungen der betreffenden Mieter sind nie eingegangen, auf Ratenzahlungsvorschläge wurde nicht reagiert.
    Unser Mietobjekt dient zusätzlich als Altersvorsorge und wird teilweise von den Mietzahlungen finanziert.
    Die o. g. Zahlungsausfälle und Kosten müssen wir (Familie mit zwei Kindern)aus unserem Privateinkommen auffangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Elke König




    zu Kommentar Herr Teufel:



    Sehr geehrter Herr Teufel!

    Da wir uns nicht kennen, bin ich doch sehr verwundert, dass Sie einen(unqualivizierten Kommentar über die Höhe unseres Einkommens abgeben können.


    Bezüglich des deutschen Mietrechts sollten Sie sich doch ein wenig besser informieren.

    Zu Ihren "Vorschlägen" zur Schadensbegrenzung kann man nur entsetzt den Kopf schütteln.
    Wenn der VM auf fehlende Mietzahlungen so reagieren dürfte, frage ich mich, warum der VM für viel Geld und Zeitaufwand Räumungsklagen anstreben muss?








    2006-10-08 19:00:52 von Melanie von Orlow:
    Liebeer Herr Teufel,
    Sie fragen so schön:
    "Wenn das so ist, dass man noch 18 Monate in einer Wohnung wohnen kann, trotz Kündigung, warum bezahlt denn dann überhaupt noch einer Miete?"
    Antwort: Weil es noch Menschen gibt, die ehrlich sind und Respekt haben vor dem Eigentum anderer - aber es werden täglich weniger, die noch mit diesen Moral- und Wertvorstellungen etwas am Hut haben - und weil sie vielleicht sogar (noch) Angst vor der Strafverfolgung haben.
    Sie schreiben weiterhin:
    "Ich kann dem nicht folgen, was sie schreiben, weil ich in meiner Umgebung schon oft genug erlebt hab, DASS neue Schlösser eingebaut wurden und DASS Mietschuldner am Betreten der Wohnung gehindert wurden oder dass sogar Wohnungen beräumt wurden. Wenn das illegal gewesen sein soll, dann frage ich mich allerdings, warum dann die Vermieter offenbar nicht bestraft worden sind."
    Antwort: Finde ich interessant - soll das eine Aufforderung werden, es auch so zu versuchen? Wie kommen Sie darauf, daß die Vermieter nicht bestraft worden sind? Und sind Sie sicher, daß sie die ganze Vorgeschichte kennen? Übrigens kenne ich zig Hundebesitzer, die die Haufen ihrer Hunde nicht weg machen - schon gewußt, kostet eigentlich 35€ Strafe. Ich kenne Leute, die in verrauchten Kneipen kellnern - der Arbeitsschutz würde feststellen, daß da jede MAK für Feinstaub und andere Gifte überschritten werden; auch nicht zulässig. Komisch - nur weil das Alltag ist, käme ich nie auf den Gedanken, daß das zulässig oder erlaubt ist. Wenn jeder in einer Tempo30-Zone 100 fährt ist das doch dadurch nicht auch autoamtisch erlaubt.
    Sie schreiben "Und wenn das noch nicht der Fall ist, kann der Vermieter das veranlassen." Leider wieder mal ein Beleg Ihrer Ahnungslosigkeit in Mietrechtdingen. Was glauben Sie, wieviel Druck man als Vermieter auf das JobCenter machen muß um DAS zu erreichen. Die sagen nämlich, das sei alles geheim, da Datenschutz und zudem seien nicht sie mein Vertragspartner, sondern eben der Mieter. Erst bei bereits eingetretenem Schaden kann ich ev. Direktzahlung erreichen - aber schon gewußt: wenn der Mieter keine Kust mehr hat, kann er einfach einen neuen Mietvertrag unterzeichnen und den vorlegen. Das JobCenter zahlt dann von einem Monat auf den anderen an den neuen Vermieter, während der alte vollkommen hilflos Wände anschreit (das JobCenter darf nämlich nicht sagen, daß es an einen neuen zahlt und alte Mieter schert sich weder um Kündigungsformalien noch -fristen....wenn man Glück hat, gibt er sogar die Schlüssel zurück).
    Also noch einmal bitte: Informieren Sie sich bitte über das geltende Recht und die Realitäten anstatt sich anhand ein paar Geschichten "aus der Nachbarschaft" eine Meinung über das geltende Mietunrecht zu bilden. Hier ein paar hübsche "Mietnomaden-Geschichten" aus anderer Nachbarschaft:
    http://www.steuern-online.de/cgi-local/loadforum.cgi?http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1028041&r=threadview&t=2909036&m=16139479#16139479

    2006-10-07 12:13:43 von :
    @Günther Pfeiffer: Erstens frage ich mich, wieso sie mich nun auch noch als Volksvertreter bezeichnen (wahrscheinlich, weil einer der Vorredner das begonnen hat). Zweitens können Sie sich ihre Beleidigungen sparen - zumal ich nicht weiß, woher Sie mein "Kaliber" kennen wollen. Ich bin auch nur ein ganz normaler Mieter einer Wohnung wie viele andere und der Meinung, dass der, der eine Wohnung anmietet, auch dafür die Miete bezahlen soll. Und der, der eine Wohnung vermietet, sollte auch das Recht haben, denjenigen auf die Straße zu setzen, der seine Miete nicht bezahlt. Es kann mir heute keiner mehr kommen, dass er seine Miete nicht bezahlen kann. Selbst ALG-II-Empfänger können keine Mietschuldner werden (ich bin selber einer), da ja die Miete direkt von der ARGE an den Vermieter überwiesen wird. Und wenn das noch nicht der Fall ist, kann der Vermieter das veranlassen.

    2006-10-07 11:59:24 von Günther Pfeifer:
    Lieber Herr Teufel,

    wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten (sorry für die Kraftausdrücke, was anderes verstehen Leute von Herrn Teufels Kaliber nunmal nicht)! Auf was soll man sich denn bei der Altersvorsorge verlassen? Auf die Riester-Rente? Ihr Kommentar zeigt nur ihre Inkompetenz zu dem Thema. Wenn ich mit meinen drei Kindern auf der Straße sitze wegen einem doch so armen Mietnomaden, dann schwillt mir der Kamm. Wir reden hier von gezieltem und geplantem Betrug. Und wenn dann ein Volksvertreter derart schwachsinnige Äusserungen von sich gibt, weiss ich, was ich von unserem Staat erwarten kann - sei es in Altersvorsorge oder Rechtssprechung.



    2006-10-07 11:50:59 von :
    Wenn das so ist, dass man noch 18 Monate in einer Wohnung wohnen kann, trotz Kündigung, warum bezahlt denn dann überhaupt noch einer Miete? Dann würden doch bestimmt so einige alle Jahre umziehen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Ich kann dem nicht folgen, was sie schreiben, weil ich in meiner Umgebung schon oft genug erlebt hab, DASS neue Schlösser eingebaut wurden und DASS Mietschuldner am Betreten der Wohnung gehindert wurden oder dass sogar Wohnungen beräumt wurden. Wenn das illegal gewesen sein soll, dann frage ich mich allerdings, warum dann die Vermieter offenbar nicht bestraft worden sind.

    2006-10-06 10:56:39 von Melanie von Orlow:
    Lieber Herr Teufel,
    würden Sie sich bitte erst mit der Materie beschäftigen ehe Sie hier unqualifizierte Kommentare einstellen?
    Es ist zwar rechtlich in Ordnung, nach 2 Monaten Rückstand die fristlose Kündigung auszusprechen nur wenn der Mieter nicht auszieht dann ist es dem vermieter dennoch verboten, Eigenmaßnahmen einzuleiten. Kein Vermieter darf dann - wie Sie es vorschlagen - das Schloß wechseln lassen, Strom, Wasser und Gas abdrehen. Er muß zunächst eine Räumungsklage einreichen. Diese muß er gewinnen. Dann muß er räumen lassen - bis dahin vergehen mindestens 3 bis 4 weitere Monate (ohne Miete). Dabei kann der Schuldner Räumungsschutz für bis zu 12 Monate beantragen (denn welch anderer Mieter würde den noch aufnehmen - da fehlt der "angemessene Ersatzwohnraum")! Mietfreies Weiterwohnen nennt man das - und zwar für mindestens 18 Monate nach der Kündigung! Und nach der Räumung steht man von einem renovierungsbedürftigen Scherbenhaufen, der noch mehr Geld kostet. So einfach wie Sie es schreiben hätten wir Vermieter es wirklich gerne - faktisch ist es aber vollkommen anders. Ich darf nicht mal darauf setzen, daß mir die Polizei hilft wenn der Mieter seine Wohnung auseinandernimmt! Und übrigens besteht ein Recht auf Teilzahlung der Kaution - schon mal erlebt, daß ein Mieter nur eine Rate zahlt und dann nicht mehr? Soviel also zum Theme "Kaution".
    Und wie bitte schön stellen Sie sich denn die ideale Alterssicherung vor? Die Eigentumswohnung - vergiß es, der Nomade wartet. Der Fondssparplan - Börsencrash läßt grüßen. Gold und Juwelen - vielleicht das beste solange im sicheren Versteck. Es gibt keine sichere Altersvorsorge; allenfalls einen gesunden Mix der mit einem Mietshaus sicherlich schwer zu erreichen ist.

    2006-10-06 07:54:43 von :
    Ich finde es zwar auch nicht toll, wenn Leute ihre Miete nicht zahlen, dann plötzlich verschwinden und auch noch einen Misthaufen hinterlassen. Aber wer ein Mietshaus als einzige Altersvorsorge hat, der hat wohl sein Geld falsch angelegt. Den Besitz von Mietshäusern sollte man denen überlassen, die genug finanzielle Mittel haben, um zeitweilige Ausfälle und Schadensfälle ohne Problem überbrücken zu können. Andererseits hat der Vermieter zumindest die Kaution des Mieters, meist in Höhe von zwei Monatsmieten. Er darf dann eben nicht erst ein Jahr ohne Mietzahlungen vergehen lassen, sondern muss den Mieter gleich nach zwei nicht gezahlten Mieten die Kündigung ins Haus flattern lassen, wie das vom Gesetz her möglich ist. Das nennt man Schadensbegrenzung. Andere Vermieter machen es ja auch so: wenn nach einer Kündigung nicht zum angegebenen Termin, z.B. zum nächstfolgenden Monatsende, geräumt wird, dann wird ein neues Schloss eingebaut, und jedes weitere Betreten der Wohnung ist Einbruch und Hausfriedensbruch.

     
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     Top 5 Noten
    Abschaffung der GEZ (Mittlere Relevanz:4.09) 
    Verbesserung des Vermieterschutzes durch Regelungen gegen Mietnomaden und kriminelle Mietschuldner (Mittlere Relevanz:4.41) 
    Den Beamtenstatus für diverse Berufsgruppen abschaffen. (Mittlere Relevanz:4.25) 
    Abschaffung der IHK Zwangsmitgliedschaft für Unternehmungen (Mittlere Relevanz:4.25) 
    Neubearbeitung der Gesundheitsreform (Mittlere Relevanz:4.65) 

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